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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Reparaturen und Prüfungen, die Alpenvolt Powercare GmbH (Kurz genannt Alpenvolt) gegenüber Kunden erbringt. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Alpenvolt stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Leistungen von Alpenvolt

Alpenvolt bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Diagnose, Wartung und Reparatur von Hochvoltbatterien (u. a. Tesla)

  • Modultausch und präventive Batterie-Revision

  • Bremsenservice (Prüfung, Austausch, Reparatur)

  • Klimaservice (Prüfung, Befüllung, Instandsetzung)

Alle Arbeiten erfolgen nach bestem Fachwissen und gemäß den anerkannten technischen Standards.

3. Angebote und Preise

  • Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  • Alle Preise verstehen sich in CHF (oder EUR, je nach Vereinbarung) inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders angegeben.

  • Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere bei Anpassungen durch Zulieferer oder bei zusätzlichen Arbeiten, die im Vorfeld nicht absehbar waren.

 

4. Auftragsannahme

Ein Auftrag gilt als angenommen, sobald Alpenvolt den Auftrag schriftlich oder mündlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen hat.

 

5. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind sofort nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe des Fahrzeugs fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • Barzahlung, Kartenzahlung oder Überweisung sind möglich.

  • Bei Zahlungsverzug behält sich Alpenvolt vor, Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu berechnen.

 

6. Ersatzteile und Materialien

  • Es werden ausschließlich geeignete und qualitativ geprüfte Ersatzteile verwendet.

  • Auf Kundenwunsch können auch vom Kunden bereitgestellte Teile verbaut werden; in diesem Fall übernimmt Alpenvolt keine Haftung für deren Funktion oder Haltbarkeit.

 

7. Gewährleistung und Haftung

  • Auf durchgeführte Arbeiten und verbaute Ersatzteile gewährt Alpenvolt die gesetzliche Gewährleistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  • Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs, normale Abnutzung oder Eingriffe Dritter entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

  • Für Folgeschäden, die durch einen Defekt oder Ausfall der Hochvoltbatterie entstehen, haftet Alpenvolt nur im Rahmen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

8. Haftungsbeschränkung

  • Alpenvolt haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

  • Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

9. Fahrzeugübernahme und -abholung

  • Das Fahrzeug gilt als übernommen, sobald es dem Kunden oder einer beauftragten Person übergeben wurde.

  • Nach erfolgter Fertigstellung ist das Fahrzeug unverzüglich abzuholen. Für Standzeiten von mehr als 3 Tagen nach Fertigstellung kann eine Standgebühr erhoben werden.

 

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (siehe Datenschutzerklärung). Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Auftragsabwicklung erforderlich ist.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Es gilt ausschließlich Schweizer Recht, sofern nicht zwingendes anderes Recht anwendbar ist.

  • Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Alpenvolt (Kanton Glarus).

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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